FÖRDERUNG
2023

Förderung 2023

Wer heute baut oder saniert tut dies klimafreundlich. Kein Wunder, dass in 2022 das Zuschussprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren aufgrund zu großer Antragsflut bzw. zu kleiner Fördertöpfe vorzeitig beendet werden musste. Anfang 2023 wechselte das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“ zudem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum Bundesbauministerium. Vor allem die Treibhausgas-Emissionen der Gebäude stehen nun noch stärker im Fokus und generell steigen die technischen Anforderungen an eine Förderung. Bis 2045 soll der deutsche Gebäudebestand klimaneutral sein. Die deutsche Förderlandschaft ist also immer in
Bewegung – wir geben einen groben Überblick.

SANIERUNG

› Für das Jahr 2023 ist ein Budget von 13 Milliarden Euro für Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Möchte man sein Effizienzhaus fördern lassen, muss man sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen laufen hingegen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Einzelmaßnahmen können beispielsweise folgende sein: der Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, Optimierungen an der Gebäudehülle, Modernisierung der Anlagentechnik oder die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Heizung.

Aufgrund des großen Handwerkermangels ist neu, dass auch Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden. Dabei muss allerdings ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen auch wirklich fachgerecht durchgeführt und Materialkosten korrekt aufgeführt wurden.

www.bafa.de
www.KfW.de

NEUBAU

› Viele Experten halten die Neubau-Förderung angesichts der jüngsten Preissteigerungen und des Mangels an Wohnraum für unzureichend. Nur noch 1,1 Milliarden Euro Förderung entfallen 2023 auf den Neubau, und das lediglich in Form von günstigeren Krediten und verbunden mit hohen Standards für energieeffizientes Bauen. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen. Gesetzlicher Standard für alle Neubauten ist seit dem 01. Januar 2023 ohnehin bereits der Effizienzhaus-55-Standard. Zinsgünstige Kredite gibt es ab dem Effizienzhaus 40 Standard. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“.
Besondere Anforderungen werden dabei an die Emissionen von CO2, die Primärenergie, eine nachhaltige Materialgewinnung, Schadstoffvermeidung in Baumaterialien sowie Barrierefreiheit gestellt. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist eine Nachhaltigkeitsbewertung und deren Überprüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Weitere Infos unter: www.nachhaltigesbauen.de

Ökobilanz berechnen

Um die Ressourceninanspruchnahme und die Umwelteinwirkungen im Lebenszyklus von Gebäuden für das QNG zu ermitteln, wird die Ökobilanzierung verwendet. Dabei werden alle Umwelteinwirkungen und Energiebedarfe des Gebäudes von der Herstellung und den Baustoffen, über Instandhaltung und den Betrieb, bis hin zur Entsorgung berechnet. Inzwischen gibt es unterschiedliche Programme und Berechnungshilfsmittel zur Erstellung von Ökobilanzen.

Online-Ökobilanz-App eLCA: www.bauteileditor.de
Einheitliche Datengrundlagen: www.oekobaudat.de
Infos zur Baustoffwahl WECOBIS: www.wecobis.de

Barrierefrei wird Standard

Im aktuellen Wohnungsbestand sind nur etwa 1 – 2 % der Wohnungen altengerecht. Der Anteil von hochbetagten Menschen wird aber bis 2050 von derzeit etwa 5 % auf voraussichtlich 14 % steigen. Notwendig sind daher inklusive Konzepte in der Architektur, die ein langfristig eigenständiges Wohnen fördern. Im Rahmen der Zukunft Bau- Forschungsförderung des Bundesbauministeriums wurde als Antwort auf diese Herausforderung das Konzept „ready – vorbereitet für altengerechtes Wohnen“ entwickelt. Um das QNG zu erreichen werden aus diesem Grund in Zukunft gewisse Anforderungen an die Barrierefreiheit von Neubauten gestellt.

 www.readyhome.de

Solar soll sich lohnen

Zum 01. Januar 2023 wurde das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) novelliert. Ziel ist nun, die inländische Stromversorgung bis 2035 nahezu treibhausgasneutral zu erzeugen. Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch von Solarstrom werden mit der Neuregelung profitabler. Dafür werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp von der Umsatz- und Einkommenssteuer befreit, die Einspeisebegrenzung entfällt und die Einspeisevergütung neuer Anlagen wird erhöht. Zudem macht der Bundesrat den Weg für Mieterstrom frei. Mieterstrom ist gebäudenah produzierter Strom, der in Miet- oder Eigentumswohnungen abgegeben und genutzt wird. Solarmodule, die nicht auf dem Hausdach montiert werden können, werden nun auch bei Platzierung im Garten gefördert. Zudem startete die Deutsche Umwelthilfe eine Kampagne, um die bundesweite Förderung und eine einfachere Anmeldung der sogenannten Balkonkraftwerke voranzutreiben. Mittlerweile gibt es die Mini-PV-Anlagen als Massenprodukt schon in Supermärkten.

www.bundesnetzagentur.de
www.vde.com
www.duh.de

 

 

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